03.04.2014

Ambulante Pflegedienste sind nicht nur bei langfristiger Pflegebedürftigkeit einsetzbar

Auch bei temporärer Krankheitsphase sind die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.

Bei der häuslichen Krankenpflege muss man unterscheiden zwischen “Krankenhausvermeidungspflege” und “Sicherungspflege”.

Krankenhausvermeidungspflege wird dann genehmigt, wenn – wie der Name besagt – durch die häusliche Pflege ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden bzw. verkürzt werden kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt aufgrund von mangelnder Transportfähigkeit o.ä. nicht möglich ist.

zurück