24.01.2016

Keine Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept

Mit Urteil vom 08.01.2015, Az.: I ZR 123/13 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zur Abgabe von Arzneimitteln ohne die Vorlage einer ordnungsgemäßen Verschreibung getroffen. 

Zugrunde lag folgender Sachverhalt: Einer Patientin wurde ohne Vorlage eines Rezeptes und ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel abgegeben. Geklagt hatte die Konkurrenzapotheke welche ursprünglich die Abgabe ohne Vorlage eines Rezeptes verweigert hatte. Geltend gemacht wurde ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. 

Im Urteil hat der BGH nun klargestellt, dass eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist.

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