03.04.2014

Private Ambulante Pflege. EuGH stärkt Wettbewerb.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Wettbewerb privater ambulanter Pflegedienste gestärkt, schreibt das „Ärzteblatt“. Entschieden habe das Gericht, so der „Stern“ weiter, dass die bisher in Deutschland geltende Regelung, wonach die Steuerfreiheit im Wesentlichen auf öffentliche Unternehmen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege begrenzt sei, gegen EU-Recht verstoße. Bei im Wesentlichen identischen Leistungen dürfen private Anbieter nicht unterschiedlich behandelt werden, entschieden die Richter.

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