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Das Urteil
Gericht in Darmstadt hat entschieden
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Stadt Mörfelden-Walldorf am 20.10.2009 verurteilt, es zu unterlassen durch einseitige Förderung den Wettbewerb zwischen dem Pflegedienst ACURA und der Diakoniestation Mörfelden-Walldorf zu verfälschen. Die mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzte 9. Kammer des Gerichts teilte die Auffassung des Pflegedienstes ACURA, dass die Förderung der Diakoniestation in den letzten Jahren unter Missachtung der geltenden europarechtlichen und nationalen rechtlichen Vorgaben erfolgt sei.
Das Gericht stellte in der mehrstündigen mündlichen Verhandlung gegenüber den Vertretern der Stadt klar, dass es ein „Weiter so!“ nicht geben könne. Die bisherige Praxis der Stadt sei fehlerhaft, da diese vor Abschluss des Vertrages und vor Gewährung der Zuschüsse keine Auswahlentscheidung unter Einbeziehung der sonstigen in der Stadt vorhandenen Pflegedienste getroffen habe und darüber hinaus völlig unklar sei, wie sie den Zuschussbetrag, der nach dem zwischen der Stadt und der Diakoniestation abgeschlossenen Vertrag bis zu 36.000 € pro Jahr betragen kann, berechnet habe und wofür dieses Geld konkret gezahlt werde. Die Tatsache, dass die Diakoniestation aus einer Sozialstation hervorgegangen sei, stelle keinen sachlichen Grund dafür dar, diese auch heutzutage in der bisherigen Art und Weise zu begünstigen.
Es liege, da von 2001-2008 an die Diakoniestation insgesamt ein Betrag von über 300.000 € aus dem kommunalen Haushalt gezahlt worden sei, auf der Hand, dass die Stadt damit den Wettbewerb zwischen der Firma ACURA und der Diakoniestation verfälsche.
Wir wollen keine Steuergelder, es sollen nur gleiche Voraussetzungen geschaffen werden.
ACURA-Pflegedienst