23.07.2015

Gericht muss Fixierungen genehmigen

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Angehörige selbst dann eine richterliche Erlaubnis für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen benötigen, wenn ihnen eine Vollmacht des Betroffenen für derartige Entscheidungen eigentlich freie Hand lässt.

zurück